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   FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07   

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https://dejure.org/2008,39145
FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07 (https://dejure.org/2008,39145)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2008 - 16 K 300/07 (https://dejure.org/2008,39145)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 16 K 300/07 (https://dejure.org/2008,39145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.06.1998 - V R 76/97

    Sanatorium - Privatkrankenanstalt - Vertrag mit Rehabilitationszentrum -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07
    Nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse kann die Selbständigkeit auch dann fehlen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534 ; vgl. auch Urteil vom 22. November 2001 V R 50/00, BFHE 197, 319 , BStBl II 2002, 167 ).

    Sie müssen sich fördern und ergänzen (BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534 , m.w.N.).

  • BFH, 03.09.2001 - V B 228/00

    Konkursverwalter - Organschaft - Umsatzsteuer - Gesellschafter -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07
    Ferner gelten für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft andere Voraussetzungen als für die Organschaft im Ertragsteuerrecht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Beschluss vom 3. September 2001 V B 228/00, BFH/NV 2002, 376 , zu II. 2.).

    Die Regelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft im Umsatzsteuergesetz ist mit der 6. EG-Richtlinie vereinbar (vgl. EuGH, Urteil des vom 6. Februar 1997 Rs. C-80/95, Slg. I-1997, 745, Umsatzsteuer-Rundschau 1997, 141, Rn. 13; BFH, Beschluss vom 3. September 2001, a.a.O.).

  • BFH, 25.04.2002 - V B 128/01

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07
    Hinsichtlich der Vermietung eines Betriebsgrundstückes ist ausreichend, wenn es für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung ist, weil es die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet (vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223 ; BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058 , m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07
    Für die wirtschaftliche Eingliederung ist zwar charakteristisch, dass die Organgesellschaft im Gefüge des übergeordneten Organträgers als dessen Bestandteil erscheint (BFH-Urteil in BFHE 197, 357 , BStBl II 2002, 373 , zu II. 1. b); es genügt aber, wenn zwischen der Organgesellschaft und dem Unternehmen des Organträgers ein vernünftiger wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit, Kooperation oder Verflechtung - sei es auch in verschiedenen Wirtschaftszweigen - vorhanden ist.
  • BFH, 03.04.2003 - V R 63/01

    Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07
    Die für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche wirtschaftliche Eingliederung kann bereits dann vorliegen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft aufgrund gegenseitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen bestehen; insbesondere braucht die Organgesellschaft nicht wirtschaftlich vom Organträger abhängig zu sein (BFH, Urteil vom 03.04.2003 V R 63/01, BFHE 202, 79 , BStBl II 2004, 434).
  • BFH, 16.08.2001 - V R 34/01

    Umsatzsteuerschuld - Betriebsaufspaltung - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07
    Hinsichtlich der Vermietung eines Betriebsgrundstückes ist ausreichend, wenn es für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung ist, weil es die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet (vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223 ; BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058 , m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2001 - V R 50/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07
    Nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse kann die Selbständigkeit auch dann fehlen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534 ; vgl. auch Urteil vom 22. November 2001 V R 50/00, BFHE 197, 319 , BStBl II 2002, 167 ).
  • EuGH, 06.02.1997 - C-80/95

    Harnas & Helm /Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2008 - 16 K 300/07
    Die Regelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft im Umsatzsteuergesetz ist mit der 6. EG-Richtlinie vereinbar (vgl. EuGH, Urteil des vom 6. Februar 1997 Rs. C-80/95, Slg. I-1997, 745, Umsatzsteuer-Rundschau 1997, 141, Rn. 13; BFH, Beschluss vom 3. September 2001, a.a.O.).
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